Die
Verkehrssicherheitspflicht § 1319 ABGB besagt, dass der
Baumeigentümer als Verantwortlicher, grundsätzlich verpflichtet
ist Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern.
Verletzt er diese Pflicht, ist er für eingetretene Schäden haftbar
Die
Baumkontrolle einem Experten überlassenhier oder ... sie sind Experte, dann klicken Sie hier zum Donwloadbereich
Schaden am
Baum
Das
Sachverständige GutachtenhierGehölzwertermittlung im Schadensfall nach dem
Sachwertverfahren
Beispiel 1 einer Sachwertberechnungmit Teilschaden:
Ein Baggerfahrerbeschädigt bei Bauarbeiten eine Sommerlinde, erheblich am Stammfuss hier
Beispiel 2einer Sachwertberechnungmit Totalschaden: Unerlaubtwurde vom Nachbar ein 40 jähriger
Ahorn bis unter den Stammkopf gekappt es bestand
somit ein 100%iger
Kronenverlust hier
Der Obstbaumschnitt
Stark-wachsende Obstbäume sind keine guten FruchterFachliteratur Grundkurs-
u. Extraklasse
hier
Baumkataster
BaumkatasterApplikationV.10.1
jetzt zum downloaden
verfügbarhier