Schadensberechnung von Gehölze
/ Pflanzen und Gestaltungsgrün Das Österreichische
Recht (1323 ABGB) steht auf dem Standpunkt, dass der Ersatz
eines Schadens grundsätzlich zu erfolgen hat.
Leistungsverzeichnis
zur Kataster-Führung hier
Kataster Führung durch Sachverständige
Verkehrssicherheitsprüfung ) auf Sorgfaltspflich
Erforderlich und anzuraten für größere
Baumbestände in öffentlich - zugängigen
Bereichen
wie Gemeinden, Eigentumsgemeinschaften, Wohnhausanlagen,
Schulen und
besonders in
Kindergärten und Spielplätzen einzelne
Bäume oder Baumbestände sind nach
der Verkehrssicherheitspflicht
§ 1319 ABGB zu prüfen. Der Baumbesitzer hat der
Verkehrssicherheitspflicht genüge
getan, wenn die
nach dem jeweiligen Stand der Erfahrung und Technik als
geeignet und genügend
erscheinenden Sicherungen getroffen wurden
Kataster
Lichtmessungen (recht auf Licht)
Ist der vorgelagerte Baumbestand durch
Beschattung unzumutbar ?
Mediatorische Besprechungen mit den
Parteien, Maßnahmen- Vorschläge zur Zufriedenheit aller (für Mensch und Baum)
Recht auf Licht
Gutachten und Prüfberichte über
die Verkehrssicherheit von Baum/Bäumen maßgebliche - mechanische oder biologische
Schäden am Baumbestad Erhaltungswürdigkeit -Ja- oder - nein- mit
erforderlichen oder empfohlenen andlungsbedarf / Maßnahmenliste
und Prüfberichte für die Erhaltung von Naturdenkmäler in
Zusammenarbeit mit den Naturdenkmalamt Prügbericht
Baumschutzauftrag und Baumschutzeinrichtungen Einrichtung einer
Baumschutzvorrichtung vor Baumaßnahmen in der nähe von
Baumbeständen nach den Regelwerken der Ö-Norm L1121 Baumschutz
Vorbereitung eines Fällungsansuchen (nur für die Bundeshauptstädte)
siehe hierPrüfung
und protokollieren / vermessen des Baumes über die
Notwendigkeit - erstellen derStandort
Skizzen (Plan) - Formular des Fällungsansuchen erstellen -
Ersatzpflanzung vorschlagen und versetzen - Setzung an
das MBA melden